Tracker für Richtlinien zu KI-generierten Abbildungen
Wie 9 große Verlage und Normungsgremien KI-generierte Bilder und Abbildungen behandeln — ob sie erlaubt sind, ob Schemata und grafische Zusammenfassungen zulässig sind, welche Offenlegung erforderlich ist und ob KI Autor sein kann. Jede Zeile verlinkt auf die offizielle Richtlinienseite und zeigt jedes vom Verlag angezeigte Datum.
| Verlag | KI-generierte Bilder | Schemata / Illustrationen | Offenlegung | KI als Autor | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht zulässig — mit generativer KI erzeugte Bilder/Videos dürfen nicht veröffentlicht werden (rechtliche Fragen ungeklärt) | Vom allgemeinen Verbot generativer KI-Bilder erfasst; begrenzte Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft | Nicht generative Bildwerkzeuge: in der betreffenden Bildunterschrift offenlegen. Nutzung von LLM für Text: in den Methoden dokumentieren (KI-Lektorat ausgenommen) | Nein — LLM erfüllen die Autorschaftskriterien nicht (Verantwortlichkeit) | Offizielle RichtlinieNicht angegeben | |
| Nur unter bestimmten Umständen — die Erstellung von Abbildungen mit KI ist überwiegend eingeschränkt | Erläuternde Abbildungen mit Offenlegung zulässig (Flussdiagramme, Entscheidungsbäume, Zeitleisten, schematische Konzeptdarstellungen, Workflow-Diagramme). Grafische Abstracts: allgemeine KI-Werkzeuge NICHT zulässig. Titelbilder: vorherige Genehmigung der Redaktion erforderlich | In jeder Bildunterschrift offenlegen (Werkzeug, Version, Art der Nutzung) UND in der KI-Erklärung des Artikels | Nein — KI darf nicht als Autor genannt oder zitiert werden | Offizielle RichtlinieJuni 2026 | |
| Zulässig für Datenvisualisierungen und Illustrationen; eingeschränkt bei Fotografien | Zulässig (Datenvisualisierungen und Illustrationen). Grafische Abstracts werden nicht gesondert behandelt | KI-Nutzung muss bei der Einreichung offengelegt werden (kann später angefordert werden); wesentliche Bearbeitung, Entwicklung oder Übersetzung im Manuskript beschreiben. Rechtschreib- und Grammatikwerkzeuge ausgenommen | Nein — gemäß COPE können KI-Werkzeuge nicht als Autor genannt werden | Offizielle RichtlinieNicht angegeben | |
| Geteilt — zulässig für Visualisierungen von Forschungsdaten und konzeptionelle Illustrationen; untersagt für Bildergebnisse aus Forschung, Klinik und Diagnostik | Ausdrücklich zulässig: konzeptionelle Darstellungen von Prozessen, Flussdiagramme, Lehrillustrationen. Grafische Abstracts werden nicht genannt | Im Artikel angeben: vollständiger Name des Werkzeugs (mit Version), Art der Nutzung und Grund. Bei Artikeleinreichungen ist eine gesonderte Erklärung zur KI-Nutzung erforderlich | Nein — KI-Werkzeuge können keine Verantwortung übernehmen und kein Urheberrecht wahrnehmen und dürfen daher nicht als Autor genannt werden | Offizielle RichtlinieNicht angegeben | |
| Zulässig bei Offenlegung (kein Verbot) — die Richtlinie nennt Abbildungen und Bilder | Nicht gesondert behandelt (die Seite spricht allgemein von Abbildungen und Bildern) | KI-generierte Inhalte in den Acknowledgments offenlegen; das KI-System und die betreffenden Abschnitte benennen, mit einer kurzen Erläuterung. Nutzung für Lektorat und Grammatik ausgenommen (Offenlegung empfohlen) | Auf dieser konkreten Seite nicht behandelt | Offizielle Richtlinie16. April 2024 | |
| Nicht generell untersagt — zulässig bei Offenlegung und voller menschlicher Verantwortung; "image creators" ausdrücklich genannt | Nur der Oberbegriff "image creators" — keine Aufschlüsselung nach Untertypen | SOWOHL im Anschreiben ALS AUCH im entsprechenden Abschnitt der Arbeit offenlegen; wurde KI zur Erzeugung von Daten oder Abbildungen genutzt, ist dies in den Methoden zu beschreiben | Nein — Chatbots können nicht für Richtigkeit, Integrität oder Originalität verantwortlich sein und daher keine Autoren sein | Offizielle RichtlinieNicht angegeben (KI-Passagen im Jan. 2024 ergänzt) | |
| Klinische Bilder und Illustrationen, die durch KI erstellt oder verändert wurden, sind NICHT zulässig (außer als Teil offengelegter formaler Forschung); von sonstigen KI-Inhalten wird abgeraten | Klinische Illustrationen untersagt; von sonstigen KI-erstellten Inhalten wird abgeraten, sofern sie nicht mit Modell, Version und Hersteller beschrieben werden | In der Acknowledgment-Sektion oder den Methoden angeben: Beschreibung des KI-generierten Inhalts sowie Name, Versions- und Erweiterungsnummer und Hersteller des Werkzeugs | Nein — nichtmenschliche KI-Werkzeuge können keine Autoren sein | Offizielle RichtlinieLeitlinie veröffentlicht am 27. Juli 2023 | |
| Als Kategorie weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt — die einzige harte Regel lautet, dass KI primäre Forschungsdaten weder erfinden noch verfälschen darf | Auf den offiziellen PLOS-Seiten nicht behandelt (siehe Anmerkung zur Richtigstellung eines verbreiteten Irrtums) | KI-Beiträge in einem eigenen Methodenabschnitt (oder in den Acknowledgements) angeben: Name der Werkzeuge, Art der Nutzung, Art der Validitätsprüfung und welche Teile von KI betroffen sind | Nein (implizit) — Artikel müssen die eigene Arbeit der genannten Autorinnen und Autoren darstellen; andere Beiträge sind zuzuordnen | Offizielle RichtlinieNicht angegeben | |
| Berichtet als nicht zulässig ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion (Ausnahmen für Manuskripte mit KI-Schwerpunkt) — SIEHE PRÜFHINWEIS | Nicht gesondert bestätigt | Berichtet: Vermerk im Anschreiben und in den Methoden/Acknowledgements, einschließlich Prompt, Werkzeug und Version — SIEHE PRÜFHINWEIS | Berichtet: nicht zulässig — SIEHE PRÜFHINWEIS | Offizielle RichtlinieNicht bestätigt |
Das Gesamtbild
Verlage stimmen weitgehend in drei Punkten überein: generative KI darf keine Bilder realer experimenteller oder klinischer Daten erzeugen oder verändern; KI-Nutzung muss offengelegt werden (in der Regel in der Bildunterschrift, im Methodenteil oder in der Danksagung); und KI kann nicht Autor sein. Deutlich auseinander gehen sie bei KI-erstellten Schemata und grafischen Zusammenfassungen — manche erlauben erläuternde Illustrationen mit Offenlegung, während andere KI-grafische-Zusammenfassungen oder generative Bilder gänzlich untersagen. Klappen Sie eine beliebige Zeile für alle Details und jeden empfohlenen Offenlegungswortlaut auf.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich KI-generierte Bilder in einem Journal-Artikel verwenden?
Das hängt vom Verlag und der Bildart ab. Erläuternde Schemata und Illustrationen werden von mehreren Verlagen erlaubt (mit Offenlegung), aber die KI-Erstellung oder -Veränderung von Bildern, die reale experimentelle oder klinische Daten darstellen, ist weithin untersagt, und einige Verlage verbieten generative KI-Bilder oder KI-grafische-Zusammenfassungen gänzlich. Prüfen Sie die Zeile des jeweiligen Verlags.
Muss ich die KI-Nutzung in meinen Abbildungen offenlegen?
In fast allen Fällen ja. Verlage verlangen die Offenlegung typischerweise in der Bildunterschrift, im Methodenteil oder in der Danksagung, wobei Werkzeug und Version genannt und die Nutzung beschrieben werden. Reine Bearbeitungs-/Grammatik-Werkzeuge sind oft ausgenommen.
Kann ein KI-Werkzeug als Autor aufgeführt werden?
Nein. Jeder Verlag und jedes Normungsgremium hier, das sich mit Autorschaft befasst, untersagt es, weil eine KI keine Verantwortung für die Richtigkeit und Integrität der Arbeit übernehmen kann.
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